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Zahlungsverkehr

Mit dem Euro haben wir bereits seit 2002 eine gemeinsame Währung und damit ein einheitliches Zahlungsmittel.

 

Später wurde auch der bargeldlose Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinheitlicht. Zum 01.02.2014 wurden die nationalen Zahlungsverkehrssysteme für Überweisungen und Lastschriften eingestellt und durch den SEPA-Zahlungsverkehr ersetzt. Das Ziel war die Schaffung eines einheitlichen EURO-Zahlungsverkehrsraums.

 

Die bisherigen Bankleitzahlen und Kontonummern verloren ihre Gültigkeit. Der BIC (Business Identifier Code) ersetzte die Bankleitzahl, die IBAN (International Bank Account Number) die bisherige Kontonummer. Der BIC dient der weltweit eindeutigen Identifizierung der am Zahlungsverkehr beteiligten Banken, er hat eine Länge von 8 oder 11 alphanumerischen Zeichen. Die IBAN enthält alle nationalen Kontoangaben, wie Kontonummer und BLZ und besteht aus 22 Stellen.

 

Ein Beispiel für den Aufbau der IBAN:

 

LänderkennzeichenPrüfzifferBankleitzahlKontonummer
DE99123 456 780123456789
2-stellig2-stellig8-stellig10-stellig

 

Die Abbuchung von Ihrem Konto erfolgt unter einer Gläubiger-ID und einer individuellen Mandatsreferenznummer, dies dient der eindeutigen Zuordnung eines Geschäftsvorfalles und einem Zahlungsvorgang. Diese Informationen finden Sie auf unseren Abgabenbescheiden.

 

Sie nutzen bisher noch nicht die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens? Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen gerne weiter.

 

Hier kommen Sie direkt zu unserem SEPA-Formular:

 

Leitweg-ID

Die Leitweg-ID ist eine Art "Adress-Nummer" für öffentliche Stellen in Deutschland, damit elektronische Rechnungen automatisch beim richtigen Empfänger landen. Um die Akzeptanz und Handhabbarkeit sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für ihre Lieferanten und deren Service-Anbieter zu optimieren, haben sich Bund und Länder auf eine einheitliche Systematik geeinigt.

 

Der Aufbau der Leitweg-ID:

Die Leitweg-ID setzt sich aus 3 Bestandteilen zusammen: Grobadressierung (bis zu 12 Stellen), Feinadressierung (bis zu 30 Stellen) und Prüfziffer (2 Stellen). 

Sie kann z.B. so aussehen: 999-1234567890-00

999      Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune)
1234567890Organisation (z.B. Ministerium), Untereinheit (z.B. Abteilung)
00Prüfziffer

Kurz gesagt: Die Leitweg-ID macht elektronische Rechnungen eindeutig zustellbar - schnell, sicher und ohne Verwechslungen.

 

Unsere Leitweg-ID´s: 

Gemeinde Bischoffen06532002-GKZ01GEMEINDEBISCHOFFEN-36
Gemeinde Hohenahr06532013-GKZ00GEMEINDEHOHENAHR-83
Gemeinde Mittenaar 06532017-GKZ00GEMEINDEMITTENAAR-11
Gemeinde Siegbach06532019-GKZ00GEMEINDESIEGBACH-53
KommunalServiceVerband06532017-GKZ02KOMMUNALSERVICEVERBAND-63

 

Überprüfung von Zahlungsempfängern (Änderung ab Oktober 2025)

 

Seit Oktober 2025 müssen Banken und Finanzdienstleister im gesamten EURO/SEPA-Raum bei Überweisungen prüfen, ob der angegebene Empfänger-Name mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhaber (zugehörig zur IBAN) zusammen passt. Diese Pflicht zur sogenannten Verification of Payee (VoP) betrifft alle SEPA-Überweisungen. Der Hauptzweck dieser neuen Regelung ist der Schutz vor Betrug, die Vermeidung von Fehlüberweisungen (Tippfehler oder falsche Angaben fallen sofort auf) und mehr Sicherheit und Vertrauen im Zahlungsverkehr.

Bitte beachten Sie genau die Schreibweise des Empfängernamens (inkl. Leerzeichen, Zusatzbezeichnungen etc.), achten Sie bei Ihren Rechnungen auf korrekte und konsistente Angabe des Kontoinhabers und im Falle von Unsicherheiten empfehlen wir persönliche Rücksprache mit dem Zahlungsempfänger. 

Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn es bei Überweisungen zu Problemen kommt. Sprechen Sie uns an.