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FAQ

  1. Uns wird die Grundsteuer in Rechnung gestellt, obwohl das Grundstück bereits veräußert wurde.

    Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer, die zum Jahresbeginn fällig wird. Erst zum 1.1. des folgenden Jahres wird sie dem neuen Eigentümer in Rechnung gestellt.